Montag, 16. Januar 2012

Badminton

Regeln

Bei den Regeln gibt es nur kleine Unterschiede zwischen Einzel und Doppel. Fangen wir aber erst einmal mit den Grundlagen an.

Vor Spielbeginn wird gelost (Federball hochschlagen oder fallen lassen: derjenige gewinnt, auf den der Schlägerkopf bzw. der Kork des Federballes zeigt). Die Seite, die das Los gewinnt, darf wählen zwischen erstem Aufschlag, Rückschlag oder Spielbeginn auf einer bestimmten Seite.

Wird erster Aufschlag gewählt, darf der Verlierer des Loses die Seite wählen.
Wird Rückschlag gewählt, darf der Verlierer aufschlagen und die Seite wählen.
Wählt der Losgewinner die Seite, darf der Verlierer zwischen erstem Aufschlag und Rückschlag wählen.
Jetzt zum Spielen, Punkte zählen und den Fehlern:

Alle Spiele gehen über zwei Gewinnsätze.
Nach jedem Satz wird die Spielfeldseite gewechselt.
Der Satz ist gewonnen, sobald man 15 Punkte (im Dameneinzel 11 Punkte) erreicht hat. Wer bei dem Stand von 14:14 (bzw. 10:10) zuerst die 14 Punkte erreicht hatte, kann den Satz bis 17 (bzw. 13 Punkte) verlängern.
Ist das Spiel nach dem zweiten Satz nicht entschieden, wird ein dritter Satz ausgetragen. Im dritten Satz findet ein Seitenwechsel bei 8 Punkten (bzw. im Dameneinzel bei 6 Punkten) statt.
Der Aufschlag wird stets in das gegenüberliegende Annahmefeld geschlagen und zwar:
> bei geradem Punktestand (0, 2, 4, ...) des Aufschlagenden vom rechten Aufschlagfeld
> bei ungeradem Punktestand vom linken Aufschlagfeld.
Aufschlagen beim Einzel:
Bei einem Fehler der Mannschaft mit dem Aufschlagrecht verliert diese das Aufschlagrecht, der Punktestand bleibt unverändert.

Aufschlagen beim Doppel:
Jeder Spieler eines Paares hat das Aufschlagsrecht (Ausnahme: Zu Beginn eines Satzes hat nur der im rechten Aufschlagfeld stehende Spieler das Aufschlagrecht).
Bei einem Punktgewinn wird das Aufschlagfeld gewechselt, ähnlich dem Einzel. Nach einem Fehler der aufschlagenden Partei wird der nächste Aufschlag vom Partner vom anderen Aufschlagsfeld durchgeführt. Nach einem weiteren Fehler wechselt das Aufschlagsrecht.

Fehler:

Der Ball wird beim Aufschlag oberhalb der Hüfte getroffen.
der Ball landet nicht im Annahmefeld bzw. während des Spieles nicht im gegnerischen Feld
der Ball wird in das Netz, unter dem Netz hervor oder bevor er das Netz überquert hat, geschlagen
der Schläger oder der Körper berührt das Netz, während der Ball im Spiel ist
der Ball berührt den Körper
der Ball wird zweimal von einer Partei geschlagen
Der Punktestand setzt sich folgendermaßen zusammen:
Punkte des Aufschlagenden : Punkte des Rückschlagenden ( : beim Doppel folgt noch hier die Nummer des Aufschlags)

Beispiel:
Es spielen Meike & Dirk in Team Rot und Mathias & Ute in Team Blau.
Team Rot hat 5 Punkte, Team Blau hat 8 Punkte.
Team Rot hat Aufschlag, und zwar den zweiten, weil Dirk schon einen Fehler gemacht hat.
Dann steht es also 05 : 08 : 2.

Die Regeln klingen beim ersten Hören etwas kompliziert, aber wenn man öfter spielt gewöhnt man sich daran.

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Energie und Verkehr

Strom aus Photovoltaikanlagen wird weniger gefördert. Das ist eine der Veränderungen, die eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorsieht. Statt 28,74 Cent gibt es pro Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent. Im zweiten Halbjahr ist eine weitere Absenkung der Vergütung um sechs bis neun Prozent geplant. Auch die Stromerzeugung aus Biomasseanlagen wird geringer vergütet. Für Strom aus Offshore-Windparks steigt dagegen die Förderung. Ziel des EEG ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung bis 2020 auf 35 Prozent, bis 2040 auf 65 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen.

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Gesundheit und Pflege

Berlin. Am 5. Dezember fand auf Einladung der NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens die erste Veranstaltung der nordrhein-westfälischen Modellstudiengänge für Pflege und Gesundheitsfachberufe in der Landesvertretung NRW in Berlin statt. Auch die Fachhochschule Bielefeld mit der Lehreinheit Pflege und Gesundheit und ihrem dualen Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Krankenpflege“ war vertreten.

Seit Herbst 2010 gibt es 10 innovative Modellstudiengänge an sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen, die eine akademische und berufspraktische Qualifizierung in den Bereichen Pflege, Hebammenkunde, Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie anbieten. Die Absolvierenden erwerben neben dem Berufsabschluss auch den akademischen Grad des Bachelors. Ministerin Steffens bekräftigt in ihrer Rede, dass es bei der Akademisierung der genannten Berufe um die Bewältigung veränderter Herausforderung gehe, die auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel zurückzuführen seien. Ferner wies sie darauf hin, dass gut ausgebildete Mitarbeitende von zentraler Bedeutung für eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierten Pflege und Versorgung seien. Der duale Studiengang ‚Gesundheits- und Krankenpflege‘ der FH Bielefeld reagiert auf diesen von der Ministerin zitierten wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Er hat zum Ziel, neue berufliche Perspektiven zu schaffen und Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Denn nur so wird es möglich sein, auch in Zukunft eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen

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Gesundheit und Pflege

Berlin. Am 5. Dezember fand auf Einladung der NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens die erste Veranstaltung der nordrhein-westfälischen Modellstudiengänge für Pflege und Gesundheitsfachberufe in der Landesvertretung NRW in Berlin statt. Auch die Fachhochschule Bielefeld mit der Lehreinheit Pflege und Gesundheit und ihrem dualen Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Krankenpflege“ war vertreten.

Seit Herbst 2010 gibt es 10 innovative Modellstudiengänge an sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen, die eine akademische und berufspraktische Qualifizierung in den Bereichen Pflege, Hebammenkunde, Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie anbieten. Die Absolvierenden erwerben neben dem Berufsabschluss auch den akademischen Grad des Bachelors. Ministerin Steffens bekräftigt in ihrer Rede, dass es bei der Akademisierung der genannten Berufe um die Bewältigung veränderter Herausforderung gehe, die auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel zurückzuführen seien. Ferner wies sie darauf hin, dass gut ausgebildete Mitarbeitende von zentraler Bedeutung für eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierten Pflege und Versorgung seien. Der duale Studiengang ‚Gesundheits- und Krankenpflege‘ der FH Bielefeld reagiert auf diesen von der Ministerin zitierten wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Er hat zum Ziel, neue berufliche Perspektiven zu schaffen und Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Denn nur so wird es möglich sein, auch in Zukunft eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen

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Rente und Versicherung

Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Wer im Jahr 1947 geboren wurde, kann dann erst einen Monat später in Rente gehen. Für den folgenden Jahrgang gilt dann eine Verschiebung um zwei Monate. Für Jahrgänge danach gilt dann entsprechend ein Aufschub von je einem Monat pro Jahrgang. Ab Jahrgang 1959 wird dann der Renteneintritt pro Jahr um jeweils zwei Monate hinausgeschoben. Mit dem Jahrgang 1964 ist schließlich vollständig der Rentenbeginn mit 67 Jahren erreicht. Weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen dürfen jedoch Schwerbehinderte und alle, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.

Rentenbeiträge sinken

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt im Westen von 5.500 auf 5.600 Euro. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Renteneinkommens Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Riestersparen mit Mindestbeitrag

Riestersparer müssen künftig einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro zu ihrem Vertrag erbringen, auch wenn sie bisher über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt waren. Zugleich können irrtümlich nicht gezahlte Beiträge nachgezahlt werden, um rückwirkend den Anspruch auf eine Altersvorsorge zu erhalten und möglichen späteren Rückforderungen zu entgehen. Über die Einzelheiten werden die Anbieter der Riesterverträge ihre Kunden informieren.

Krankenkasse

Die Versicherungspflichtgrenze steigt im Jahr 2012 von 49.500 auf 50.850 Euro. Wer im Jahr mehr verdient, muss nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein, sondern kann sich auch privat versichern.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro angehoben. Sie gibt an, bis zu welchem monatlichen Einkommen Krankenkassenbeiträge erhoben werden.



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Arbeit und Soziales

Der Etat für Arbeit und Soziales 2012

Foto: photothek.net/ImoHöherer Etat für Arbeit und Soziales
Der mit Abstand größte Einzeletat im Bundeshaushalt ist der für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Er ist mit fast 127 Milliarden Euro jedoch um 18 Milliarden Euro geringer, als noch in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen war.

"Das sind 18 Milliarden Euro an Ersparnis schlicht und einfach, weil mehr Menschen in Arbeit sind", sagte Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen in der Bundestagsdebatte zum Haushaltsentwurf für 2012.

Wegen Fachkräftebedarf Arbeitsförderung neu ausrichten

"Viele Fördermaßnahmen sind in der Zeit der Massenarbeitslosigkeit das richtige Instrument gewesen. Nicht aber in der Zeit des Fachkräftemangels", erklärte sie einen Teil der geplanten niedrigeren Haushaltsansätze.

Jetzt seien vielmehr Aus- und Weiterbildung gefragt. Auch wenn Ein-Euro-Jobs zwar richtig für Menschen seien, die überhaupt keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten: "Für junge Menschen, die gerade von der Schule kommen, sind sie es nicht. Und bei etwa 1 Million offener Stellen, die immer weniger besetzt werden können, suchen Unternehmen händeringend vor allem nach Fachkräften. Deshalb ist der Schwerpunkt der Arbeitsförderung zwingend auf Aktivierung und Qualifizierung auszurichten."

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