Freitag, 13. Januar 2012

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Bewegliche Ferientage stehen festDie weiterführenden Schulen haben die beweglichen Ferientage weitestgehend deckungsgleich gelegt. Nur rund um die Karnevalszeit gibt es zwischen den Einrichtungen Unterschiede.


Wer mit seinen schulpflichtigen Kindern in den Urlaub fahren möchte, muss sich an den vorgegebenen Ferientagen orientieren. 75 Tage stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen regulär zu. Zusätzlich gibt es noch die beweglichen Ferientage. Davon stehen im laufenden Halbjahr drei zur Verfügung. Manchmal sind es auch vier, je nach dem wie viele Feiertage auf ein Wochenende fallen. In der Regel bietet es sich an, die beweglichen Ferientage vor oder nach einem Feiertag zu legen.

So haben die Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie die des Gymnasiums am Freitag, 18. Mai, frei. Das ist der Tag nach Christi Himmelfahrt. Am Tag nach Fronleichnam (Dienstag, 8. Juni) müssen nur die Realschüler die Schulbank drücken. Alle anderen haben frei.

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