Montag, 16. Januar 2012

Rente und Versicherung

Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Wer im Jahr 1947 geboren wurde, kann dann erst einen Monat später in Rente gehen. Für den folgenden Jahrgang gilt dann eine Verschiebung um zwei Monate. Für Jahrgänge danach gilt dann entsprechend ein Aufschub von je einem Monat pro Jahrgang. Ab Jahrgang 1959 wird dann der Renteneintritt pro Jahr um jeweils zwei Monate hinausgeschoben. Mit dem Jahrgang 1964 ist schließlich vollständig der Rentenbeginn mit 67 Jahren erreicht. Weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen dürfen jedoch Schwerbehinderte und alle, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.

Rentenbeiträge sinken

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt im Westen von 5.500 auf 5.600 Euro. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Renteneinkommens Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Riestersparen mit Mindestbeitrag

Riestersparer müssen künftig einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro zu ihrem Vertrag erbringen, auch wenn sie bisher über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt waren. Zugleich können irrtümlich nicht gezahlte Beiträge nachgezahlt werden, um rückwirkend den Anspruch auf eine Altersvorsorge zu erhalten und möglichen späteren Rückforderungen zu entgehen. Über die Einzelheiten werden die Anbieter der Riesterverträge ihre Kunden informieren.

Krankenkasse

Die Versicherungspflichtgrenze steigt im Jahr 2012 von 49.500 auf 50.850 Euro. Wer im Jahr mehr verdient, muss nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein, sondern kann sich auch privat versichern.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro angehoben. Sie gibt an, bis zu welchem monatlichen Einkommen Krankenkassenbeiträge erhoben werden.



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