Freitag, 27. Januar 2012

Arbeitsbedingungen

Bewegungsfläche
Anordnung der Arbeitsplätze
Ausstattung
Beleuchtung und Sichtverbindung
Raumtemperatur
Lärm

Arbeitsschritte

Ergonomie

Das Wort Ergonomie setzt sich aus den beiden griechischen Wörtern „ergon“ und „nomos“ zusammen. Die Bedeutung ist sehr einfach „ergo“ bedeutet Arbeit, und „nomos“ steht für Gesetz. Ergonomie am Arbeitsplatz bedeutet somit, die Bereitstellung von Bedingungen, die es ermöglichen, dass Menschen ihre Arbeitsaufgabe optimal erfüllen können.
In einem ergonomischen Büro sind alle Komponenten auf Bestmögliche Arbeitsbedingungen ausgerichtet.

Ergonomie

Folgen

- Keine Abstützung des
Lendenwirbelbereiches

- Hoher Druck auf
die Bandscheiben

- Haltearbeit, d.h. statische
Beanspruchung der Schulterund Nackenmuskulatur

- Negative Wirkungen auf die
Muskulatur und auf die
Zirkulation von Blut und
Lymphflüssigkeit, speziell
in den Beinen

- Belastung des
Herz-Kreislaufsystems

- Beeinträchtigung der
Verdauungsorgan

Folgen

Gefahren im Büro

Körperliche Arbeit stirbt in der digitalen Gesellschaft aus. Doch Arbeitsschutz ist nicht nur für die Kumpel im Bergbau oder die Männer am Bau wichtig: Das Büro kann auch auf die Gesundheit schlagen. FTD.de zeigt, wie Sie sich schützen.

Schöne neue Arbeitswelt. Zentnerschwere Lasten tragen, lärmende Maschinen überwachen, Gräben mit Spaten ausheben – solche Aufgaben erledigen inzwischen fast immer Maschinen. Der moderne Mensch sitzt stattdessen im klimatisierten Büro am Computer – und sieht sich dort mit neuen Gefahren konfrontiert. Allein 20 Prozent der deutschen Arbeitnehmer klagen über Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Rückenschmerzen durch die Arbeit an Bildschirmen. Ganz zu schweigen von Stress und Lärm, dem Menschen beispielsweise in Großraumbüros ausgesetzt sind.

Gefahren-im-Buero

Berufsgenossenshaft

Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten , Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer beruflich bedingten Erkrankung zu heilen (Rehabilitation) und sie gegebenenfalls finanziell zu entschädigen .

Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Arbeits -, Wegeunfall oder Berufskrankheit ) entschädigt die Berufsgenossenschaft den Versicherungsfall durch Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung, Hilfsmittel, Medikamente und bei Verbleib einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigender Höhe (ab 20 %) auch durch eine Rente an den Geschädigten oder an dessen Angehörige.

BG

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Zuletzt aktualisiert: 24. Feb, 07:53

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