Freitag, 27. Januar 2012

Berufsgenossenshaft

Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten , Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer beruflich bedingten Erkrankung zu heilen (Rehabilitation) und sie gegebenenfalls finanziell zu entschädigen .

Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Arbeits -, Wegeunfall oder Berufskrankheit ) entschädigt die Berufsgenossenschaft den Versicherungsfall durch Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung, Hilfsmittel, Medikamente und bei Verbleib einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigender Höhe (ab 20 %) auch durch eine Rente an den Geschädigten oder an dessen Angehörige.

BG

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